Per 1. September 2021 trat die Erweiterung der Ökodesign-Verordnung in Kraft, um den wachsenden Abfallstrom in der EU zu verringern. Die SLR (Single Lighting Regulation) Verordnung ist eine wichtige Strategie zur Abfallvermeidung von dem am stärksten zunehmenden Abfall, dem Elektroschrott. Bei Leuchten muss nun angegeben werden, ob deren Lichtquellen sowie das Betriebsgerät austauschbar sind. Für XAL ist Umweltschutz ein wichtiges Thema, daher besitzen fast alle unsere Leuchten austauschbare elektronische Bauteile um den ökologischen Fußabdruck so gering als möglich zu halten. Durch die bei jeder Leuchte angegebenen Symbole für die Austauschbarkeit der einzelnen Teile wissen Sie sofort, welche Bauteile Sie einfach erneuern können. Für den Austausch wenden Sie sich bitte an XAL Smart Services.
Austauschbarkeit XAL Leuchten
EU Ökodesign- und Energie-Label-Verordnung
Neue Produktdatenbank für Leuchtmittel
Im Zuge der seit 2019 bestehenden EU Verordnungen SLR (Single Lighting Regulation) und ELR (Energy Labelling Regulation) gibt es seit 1. September 2021 eine wichtige Neuerung mit der neuen Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling). Erstmals werden sämtliche Lichtquellen am Markt in dieser Datenbank auf Basis festgelegter Kriterien registriert, relevante Informationen gebündelt und einfach zugänglich gemacht.
Klimafreundliche Beleuchtungsindustrie
Mit den beiden Verordnungen haben sich bereits Ende 2019 alle EU-Mitgliedsstaaten zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch bis 2030 basierend auf den Werten von 1990 um 55 Prozent zu senken. Von diesen insgesamt 260 TWh entfallen rund 16 % und somit 41,9 TWh auf die Beleuchtungsindustrie. Dieses ambitionierte Klimaziel ist erreichbar, wenn die Anforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln kontinuierlich angehoben werden.
Verpflichtende EPREL Registrierung für alle Lichtquellen
Lichtquellen müssen seit dem 1. September 2021 in der EPREL Datenbank verpflichtend registriert werden und die klaren Vorgaben der EU-Verordnungen erfüllen. Jener Teil der Leuchte, der Licht erzeugt wird als Lichtquelle definiert. Wird diese entweder separat zur Leuchte oder an den Endkunden verkauft, muss das neue Energielabel (Energieeffizienzklasse A bis G) auf der Verpackung aufgedruckt sein. Ist die Lichtquelle Teil eines Produkts, muss über die Website die Information zur Lichtquelle, deren Austauschbarkeit sowie dem zugehörigen Servicepartner angegeben werden. Die Leuchten selbst tragen kein Energielabel mehr. Betriebsgeräte benötigen ebenfalls kein Energielabel und müssen nicht registriert werden. Als Teil eines Produkts gelten hier jedoch die Informationskriterien der Lichtquelle. Bei Betriebsgeräten werden erstmals Anforderungen an deren Wirkungsgrad gestellt.